Erstgespräch

Das Erstgespräch, als wichtiger Bestandteil der Therapie dauert mehrere Termine á 45 Minuten und ist kostenpflichtig.

Die Kosten für diese Erstgespräche erfahren sie im ersten Kontakt.

Gerne können Sie zur Orientierung und zum Besprechen der Rahmenbedingungen ein kostenfreies maximal zwanzig minütiges Informationsgespräch in Anspruch nehmen.

Frequenz

Meist finden Einzel Sitzungen ein bis zweimal wöchentlich statt.

Die Regelmäßigkeit ist ein wichtiger Bestandteil des Erfolges der Therapie.

Termin(e) sind nur nach vorheriger Vereinbarung möglich!

Kosten

Über die Kosten informiere ich Sie gerne persönlich.

Der Richtwert pro Einzel Einheit á 45 Minuten beträgt € 125,-

 

Sie haben die Möglichkeit, einen Antrag auf Kostenzuschuss durch die österreichische  Krankenversicherung zu stellen. Wird dieser genehmigt, erstatten Ihnen die Kassen nachträglich einen Teil des bezahlten Honorars zurück.

Höhe der Zuschüsse seit 01. Januar 2024 pro Einzelsitzung:

ÖGK € 33,70

BVAEB € 46,60

SVS € 45,-

KFA € 37,-

Für die Genehmigung eines Kostenzuschusses muss ein „krankheitswertiges und behandlungsbedürftiges Leiden“ laut ICD-10 vorliegen.

Absageregelung

Vereinbarte Termine können bis spätestens 48 Stunden vorher kostenfrei abgesagt werden.

Wird gar nicht oder zu knapp abgesagt, ist das vereinbarte volle Honorar zu bezahlen.

Im Falle einer Verspätung kann keine Verlängerung der Einheit gewährt werden.

 

Verschwiegenheit

Als Psychotherapeutin bin ich zur gesetzlich verankerten Verschwiegenheit, nach dem Psychotherapiegesetz § 15 verpflichtet.

Nicht nur über die Inhalte, auch über die Inanspruchnahme der Psychotherapie. Dies macht einen geschützten und sicheren Rahmen für Therapie möglich.